* Nach Ablauf des Leasingvertrages kann das geleaste Fahrrad durch den Nutzer (i. d. R. Arbeitnehmer) übernommen werden.
* Nach Ablauf des Leasingvertrages kann das geleaste Fahrrad durch den Nutzer (i. d. R. Arbeitnehmer) übernommen werden.
Kai Kromat
Versicherungsfachmann (BWV) & Finanzanlagenfachmann (IHK)
Tel: 030/51097424
Mobil: 0177/5109742